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   BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78   

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BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78 (https://dejure.org/1980,3450)
BSG, Entscheidung vom 26.06.1980 - 5 RKn 5/78 (https://dejure.org/1980,3450)
BSG, Entscheidung vom 26. Juni 1980 - 5 RKn 5/78 (https://dejure.org/1980,3450)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Zur Frage, ob der Versicherte die aufgrund eines rechtswidrigen, aber bindenden Bescheides entrichteten Beiträge zur freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung zurückfordern kann (Anschluß an und Bestätigung von BSG 28.05.1980 5 RKn 21/79).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 28. Mai 1980 (5 RKn 21/79 mwN) im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden hat, kann ein solcher Grundsatz dem geltenden Recht nicht entnommen werden.

    Die Rückforderung ganz oder teilweise zu Unrecht entrichteter Beiträge des Versicherten in der Krankenversicherung hat das BSG - soweit es nicht ohne nähere dogmatische Absicherung einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch angenommen hat (BSGE 26, 120, 122 = SozR Nr. 20 zu § 160 RVO mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts; BSG SozR 2200 § 381 Nr. 26 am Ende) - auf eine gesetzesanaloge Anwendung des § 1424 Abs. 1 und 4 RVO und des § 186 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz in der jeweils bis zum Inkrafttreten des § 26 SGB 4 geltenden Fassung gegründet (BSG SozR 2200 § 393 Nr. 5; vgl dazu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 -).

    Anders als in dem vom erkennenden Senat im bereits erwähnten Urteil vom 28. Mai 1980 (5 RKn 21/79) entschiedenen Fall, der ebenfalls eine Forderung nach Rückgewähr von Beiträgen betraf, würde hier eine rückwirkende Beitragsänderung nicht mit einer Veränderung des Leistungsumfangs einhergehen.

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Die Rechtsverbindlichkeit der Beitragsfestsetzung gründet sich auf den allgemeinen Rechtsgedanken, daß die nachteiligen Wirkungen, die von unangreifbaren fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vergleiche BVerfG vom 1980-01-16 1 BvR 127/78 = NJW 1980, 1565 und BSG vom 1969-03-19 10 RV 726/67 = BSGE 29, 186, 187).

    Seine Ansicht hat er auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus § 79 BVerfGG abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedanken gegründet, daß die nachteiligen Wirkungen, die von unangreifbaren fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl BVerfGE 20, 230, 236; 37, 217, 263; 48, 327, 240; BVerfG Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 127/78 / 1 BvR 679/78 - ebenso BSGE 29, 186, 187 = SozR Nr. 12 zu § 45 BVG; BSG in Bundesversorgungsblatt 1970, 128, 130).

  • BSG, 19.03.1969 - 10 RV 726/67

    Anspruch auf Waisenrente aus der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Die Rechtsverbindlichkeit der Beitragsfestsetzung gründet sich auf den allgemeinen Rechtsgedanken, daß die nachteiligen Wirkungen, die von unangreifbaren fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vergleiche BVerfG vom 1980-01-16 1 BvR 127/78 = NJW 1980, 1565 und BSG vom 1969-03-19 10 RV 726/67 = BSGE 29, 186, 187).

    Seine Ansicht hat er auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus § 79 BVerfGG abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedanken gegründet, daß die nachteiligen Wirkungen, die von unangreifbaren fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl BVerfGE 20, 230, 236; 37, 217, 263; 48, 327, 240; BVerfG Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 127/78 / 1 BvR 679/78 - ebenso BSGE 29, 186, 187 = SozR Nr. 12 zu § 45 BVG; BSG in Bundesversorgungsblatt 1970, 128, 130).

  • BSG, 29.08.1974 - 5 RKn 5/72

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Klasse - Stufe - Einkommen -

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Dabei berief er sich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1974 (BSGE 38, 84 = SozR 2200 § 313a Nr. 2).

    Die Beklagte räumt selbst ein, daß er einer Überprüfung anhand der im Urteil des Senats vom 29. August 1974 aaO aufgestellten Grundsätze nicht standhält; sie meint aber, dieser Spruch könne das Urteil über die Rechtswidrigkeit ihres zeitlich früher erlassenen Bescheides nicht beeinflussen.

  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 63/77
    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Schließlich ist der Senat an seiner Entscheidung auch nicht durch die Urteile des 3. Senats vom 28. März 1979 (3 RK 63/77 in SozR 5428 § 4 Nr. 6 und 3 RK 15/78) gehindert.
  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 15/78
    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Schließlich ist der Senat an seiner Entscheidung auch nicht durch die Urteile des 3. Senats vom 28. März 1979 (3 RK 63/77 in SozR 5428 § 4 Nr. 6 und 3 RK 15/78) gehindert.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Seine Ansicht hat er auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus § 79 BVerfGG abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedanken gegründet, daß die nachteiligen Wirkungen, die von unangreifbaren fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl BVerfGE 20, 230, 236; 37, 217, 263; 48, 327, 240; BVerfG Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 127/78 / 1 BvR 679/78 - ebenso BSGE 29, 186, 187 = SozR Nr. 12 zu § 45 BVG; BSG in Bundesversorgungsblatt 1970, 128, 130).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Demgegenüber bleiben aber gemäß § 79 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) mit Ausnahme von Strafurteilen die auf der für nichtig erklärten Norm beruhenden, nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen, zu denen auch Verwaltungsakte zählen (BVerfGE 2, 380, 404; 7, 194, 195), unberührt.
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Demgegenüber bleiben aber gemäß § 79 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) mit Ausnahme von Strafurteilen die auf der für nichtig erklärten Norm beruhenden, nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen, zu denen auch Verwaltungsakte zählen (BVerfGE 2, 380, 404; 7, 194, 195), unberührt.
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus BSG, 26.06.1980 - 5 RKn 5/78
    Seine Ansicht hat er auf den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus § 79 BVerfGG abgeleiteten allgemeinen Rechtsgedanken gegründet, daß die nachteiligen Wirkungen, die von unangreifbaren fehlerhaften Akten der öffentlichen Gewalt in der Vergangenheit ausgegangen sind, nicht beseitigt werden, daß aber für die Zukunft die sich aus der Durchsetzung solcher Akte ergebenden Folgen abgewendet werden sollen (vgl BVerfGE 20, 230, 236; 37, 217, 263; 48, 327, 240; BVerfG Beschluß vom 16. Januar 1980 - 1 BvR 127/78 / 1 BvR 679/78 - ebenso BSGE 29, 186, 187 = SozR Nr. 12 zu § 45 BVG; BSG in Bundesversorgungsblatt 1970, 128, 130).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 1 BvR 164/64

    Verfassungsmäßigkeit des § 55c Abs. 1 LAG

  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 94/72

    Formelle Anforderungen an einen Leistungsantrag eines Versicherten an eine

  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 72/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Gratifikationen -

  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 10/99 R

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch des Arbeitgebers im Lohnabzugsverfahren

    Der Erstattungsanspruch nach § 26 Abs. 2, 3 SGB IV kann daher erst nach Aufhebung des Beitragsbescheids aufgrund einer Anfechtung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren oder nach erfolgreichem Abschluß eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 SGB X entstehen (vgl BSGE 50, 129, 130 = SozR 2600 § 121 Nr. 2; SozR 2600 § 121 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 10 AL 116/16

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen

    Erstattungsfähig sind jedoch nur zu Unrecht d.h. ohne Rechtsgrund entrichtete Beiträge (§ 26 Abs. 2 SGB IV), wobei dies aus dem Gedanken folgt, dass abgewickelte Versicherungsverhältnisse nachträglich nicht geändert werden dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 26.06.1980 - 5 RKn 5/78 - SozR 2600 § 121 Nr. 3).
  • BSG, 22.06.1994 - 10 RAr 3/93

    Tarifliche Ausschlussfristen - Beitragsforderungen von Sozialversicherungsträgern

    Diese Auffassung beruht auf dem Gedanken, daß "abgewickelte" Versicherungsverhältnisse nachträglich nicht geändert werden dürfen (BSG vom 28. Februar 1967, BSGE 26, 129, 123 mwN; ebenso BSG vom 26. Juni 1980, SozR 2600 § 121 Nr. 3 S 8 f).
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 18/78

    Rückwirkende Aufhebung eines Bescheides - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen -

    Die Rücknahme widerspräche nämlich dem von BSG wiederholt hervorgehobenen Prinzip, daß in der Vergangenheit abgeschlossen zurückliegende Versicherungsverhältnisse nicht nachträglich rückwirkend umgestaltet werden dürfen (vgl. BSGE 24, 45, 48 = SozR Nr. 7 zu § 73 G 131 mwN; BSGE 26, 120, 123 = SozR Nr. 20 zu § 160 RVO; BSGE 35, 195, 198 = SozR Nr. 4 zu § 1403 RVO; Urteil vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 - Urteil vom 26. Juni 1980 - 5 RKn 5/78 -).
  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 15/81
    Denn diese Vorschrift gilt nur, wenn eine Leistung zu Unrecht abgelehnt, entzogen, eingestellt oder zu niedrig festgestellt werden ist (vgl das Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1980, 5 RKn 5/78, SozR 2600 s 121 Nr. 3, S 9; Zweng/Scherer, Handbuch der Rentenversicherung S 1300 Anm IV 1).
  • LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 1141/80

    Krankengeld; Verwaltungsakt; Pflichtversicherung; Rücknahme; freiwillig

    Unter diesen Umständen konnte dahinstehen, ob die Bewilligung von Arbeitslosenhilfe im Bescheid vom 15. Januar 1980 überhaupt rückwirkenden Einfluß auf die Wirksamkeit der erbrachten Leistungen und entrichteten Beiträge nehmen konnte (vgl. dazu Urteile des BSG vom 28. Mai 1980 - 5 RKn 21/79 - 26. Juni 1980 - 5 RKn 5/78 - 16. Dezember 1980 - 3 RK 18/78; 22. Januar 1981 - 8/8a RK 12/79 -) und ob jedenfalls eine Rückforderung u.U. deshalb entfallen müßte, weil die Beklagte unabhängig von den Angaben des Klägers zu seiner beruflichen und wirtschaftlichen Situation bis zur Arbeitslosenhilfe-Bewilligung am 15. Januar 1980 zur Zahlung von Krankengeld in Höhe des gewährten Betrages (zunächst) verpflichtet war und deshalb durch Handlungen oder Unterlassungen des Klägers dazu nicht veranlaßt werden konnte.
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